Anmeldebedingungen

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Mit Zustimmung der Anmeldebedingungen gehen Sie, der Auftraggeber, einen individuellen Vertrag mit dem Wanderführer Uwe Schemionek ein, im folgenden nur Wanderführer genannt.

Falls Sie den Punkten der Anmeldebedingungen nicht zustimmen, können Sie an keinem Wanderprogramm teilnehmen.

Der individuelle Vertrag beinhaltet:

A Grundlagen zum Vertragsabschluss

  • Die Zustimmung der Anmeldebedingungen bedarf das Anhaken des Kästchens im Anmeldeformular und ersetzt damit die rechtskräftige Unterschrift für den Vertragsabschluss.
  • Bei einer Anmeldung oder Buchung per Mail müssen Sie explizit bestätigen, die Anmeldebedingungen gelesen zu haben und den Bedingungen zuzustimmen. Die Zustimmung ersetzt damit die rechtskräftige Unterschrift für den Vertragsabschluss.
  • Der E-Mailverkehr dient als Beweisbarkeit und wird von den Vertragspartnern als solches gewertet.

B Allgemeine Bedingungen

  • Der Wanderführer hat das Recht, Wanderungen abzusagen bzw. abzubrechen, wenn Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Teilnehmern besteht.
  • Ebenso behält er sich das Recht vor, bei unzureichender Leistungsfähigkeit der Gruppe, höhere Gewalt z.B. durch Brände, Erdrutsche, Wetterumschwünge oder Unwetter, Änderungen des Ablaufs bis hin zum Abbruch von Wanderungen vorzunehmen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Vergütungen, Entschädigungen oder Rückzahlungen.
  • Das Erreichen eines bestimmten Zieles ist nicht Gegenstand des Vertrages.
  • Verspätungen, Einschränkungen oder der Ausfall von Programmpunkten, z.B. aus den unter B 2 genannten Gründen, werden von den Vertragspartnern als mögliche Störung und nicht als Mangel gesehen und sind Teil des Risikos bei der Teilnahme.
  • Der Wanderführer bemüht sich, soweit es möglich ist, versäumte Programmpunkte an anderer Stelle nachzuholen oder eine Ersatzvariante anzubieten.

  • Bei Abbruch einer Wanderung durch den Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, sind die entstehenden Kosten vom Auftraggeber selbst zu tragen.
  • Generell hat der Wanderführer Weisungsbefugnis in Bezug auf Gefahrensituationen oder Situationen, die die Harmonie der Gruppe erheblich stören, d.h. seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Im Fall des Verstoßes gegen eine Anweisung behält sich der Wanderführer den ausdrücklichen Ausschluss von Wanderungen vor.
  • Wer diese Vertragspflicht verletzt, hat kein Recht auf Rückerstattung und ist verpflichtet, dem Wanderführer alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

  • Der Wanderführer hat das alleinige Recht, Tagesgäste zur Wanderung und damit zur Gruppe hinzuzufügen, das Tempo der Gruppe und die Anzahl der Pausen zu bestimmen. Damit der Wanderführer den Überblick behalten kann, ist es nicht erlaubt, vor ihm zu gehen.
  • Hilfeleistungen in der Form von Buchungen, z.B. von Bus, Restaurant, Picknick, Taxi usw., die der Wanderführer für den Vertragspartner vornimmt, werden in dessen Namen getätigt, so dass der Vertragspartner vertraglich verpflichtet ist.
  • Der Service des Wanderführers besteht aus dem Vorausgehen und Führen einer Wandergruppe. Die Leistungen des Wanderführers beginnen am Startpunkt der Wanderung und enden am Zielpunkt der Wanderung.
  • Der Wanderführer ist nicht verpflichtet, an Ausflügen oder Besichtigungen, die nicht im Rahmen der eigentlichen Wanderung gemacht werden, teilzunehmen oder präsent zu sein.
  • Falls der Wanderführer aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände wie einem Unfall, einer plötzlichen schweren Krankheit oder einem Katastrophenfall an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und auch kein Ersatz gestellt werden kann, wird vereinbart, dass die bereits gezahlten Beträge für die ausstehenden Wanderungen ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung zurücküberwiesen werden.
  • Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei Abbruch einer Wanderung aufgrund mangelnder körperlicher Voraussetzung kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.
  • Die Angaben zu Gehzeiten und Höhenmetern sowie die Gesamtdauer sind Schätzungen, die sich auf durchschnittliche Bedingungen ergeben und dienen lediglich als Richtwert zur Orientierung. Die tatsächliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Schritttempo und den örtlichen Verhältnissen. Schwankungen nach oben oder unten sind möglich. Aus abweichenden Angaben zu einer Wanderung können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

C Haftungserklärung

  • Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei einigen Wanderungen auf teilweise anspruchsvollen Wegen handelt. Mit der Anmeldung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt und selbst die Verantwortung für sein Handeln und seine Entscheidungen während der Veranstaltungsdauer übernimmt.
  • Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich und unwiderruflich, dass er den Wanderführer von Haftungsansprüchen freistellt, sofern dieser nicht vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt für Todesfälle, Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Diebstahl von Gegenständen.
  • Der Auftraggeber stimmt auch für den Fall zu, dass bei eventuellen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Transportunternehmen und seine Leistungen, diese direkt mit dem Unternehmer zu klären sind und dass der Wanderführer nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
  • Der Wanderführer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Wanderführers keine Folge geleistet wurde. Die Verpflichtung, den Anweisungen der Wanderführers, in Fragen der richtigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Teilnehmenden Folge zu leisten, ist Bestandteil des Vertrages.

D Zahlungsbedingungen Wanderpaket

  • Nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Wanderpakets fällig, die innerhalb von 4 Tagen getätigt sein muss. Erst nach Zahlungseingang wird Ihnen der Platz in der Gruppe reserviert.
  • Wenn die Mindestteilnehmerzahl bis 6 Wochen vor dem Termin erreicht wurde, muss der gesamte Restbetrag innerhalb von 3 Tagen auf das in der E-Mail genannte Konto überwiesen werden.
  • Wenn die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist beglichen wird, erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass die Anzahlung ohne vorherige Mahnung als Stornogebühr für den bisherigen Aufwand einbehalten wird.
  • Falls einige Vertragspartner die Rechnung nicht fristgerecht beglichen haben und dadurch die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr zusammenkommt, so wird das Wanderpaket nicht stattfinden können.
  • Die Vertragspartner, die ihre Rechnung bereits bezahlt haben, bekommen in diesem Fall die bereits gezahlten Beträge zurücküberwiesen.

    Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Auftraggebers. Dies gilt besonders, wenn nur wegen dem Wanderangebot eine Reise gebucht wurde.

E Stornierungen Wanderpaket

  • Bei einer Stornierung des Vertrages seitens des Auftraggebers werden folgende Stornogebühren als Entschädigung einbehalten:
    Bis 8 Wochen vor dem gebuchten Termin 50% der Anzahlung.
    Bis 6 Wochen vor dem gebuchten Termin 100% der Anzahlung.
    Innerhalb von 5 Wochen vor dem gebuchten Termin 100% vom Gesamtbetrag.
  • Eine Stornierung des Vertrages seitens des Auftraggebers innerhalb von 5 Wochen vor dem gebuchten Termin ist leider nicht mehr möglich. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die bereits gezahlten Beträge nicht zurückerstattet werden müssen.
  • Ich hoffe auf Ihr Verständnis, denn wenn jemand nach der Durchführungsbestätigung doch nicht teilnehmen kann, können die Wanderungen trotzdem stattfinden, auch wenn dadurch die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr gegeben ist.

  • Der Vertragspartner hat jedoch das Recht, bis eine Woche vor dem gebuchten Termin für Ersatz zu sorgen. Der finanzielle Ausgleich erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Ersatz.

F Besondere Bedingungen für Gruppen

  • Wenn Sie als Firma, Institution oder als Gruppenleiter eine oder mehrere Wanderungen für eine Gruppe buchen, werden Sie in einer Mail auf die Zustimmung der Anmeldebedingungen hingewiesen. Bei Zustimmung wird der Vertrag mit Ihnen als Auftraggeber geschlossen.
  • Rechtlich verantwortlich dafür, dass alle teilnehmenden Personen der Gruppe die Anmeldebedingungen gelesen und akzeptiert haben, ist in diesem Fall der Auftraggeber, die Firma, Person oder Institution, die im Anmeldeformular namentlich genannt ist oder die Anmeldung per E-Mail vorgenommen hat.

  • Der E-Mailverkehr dient als Beweisbarkeit und wird von den Vertragspartnern als solches gewertet.
  • Bei einer Buchung werden nur Wanderführungen gebucht. Die Transfers von und zu den Wanderungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.
  • Wenn der Auftraggeber mit dem vorgeschlagenen Transportunternehmen einverstanden ist, kann in seinem Namen eine Buchung vorgenommen werden. Letztendlich geht der Auftraggeber einen Vertrag mit dem Transportunternehmen ein.
  • Bei Streitigkeiten oder sonstigen Problemen mit dem Transportunternehmen kann der Wanderführer als Vermittler nicht haftbar gemacht werden.
  • Es steht es dem Auftraggeber frei, sich selbst um ein anderes Transportunternehmen zu kümmern. Der Wanderführer ist nicht verpflichtet zu vermitteln oder sich um ein anderes Transportunternehmen zu kümmern.

G) Zahlungsbedingungen Gruppen

  • Bei einer Buchung werden die gewünschten Termine für Sie reserviert und es sind 200 Euro als Anzahlung fällig, die später mit dem Endpreis der Wanderführungen verrechnet werden.
  • Die Rechnung für die Wanderführungen wird 6 Wochen vor dem Termin verschickt und ist innerhalb von 3 Tagen in voller Höhe zu begleichen.
  • Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor Beginn der Buchung wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
  • Bei Stornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen vor Buchungsbeginn sind 50% des Gesamtpreises der Buchung als Entschädigung zu zahlen.
  • Falls sich die Anzahl der Teilnehmer bei bereits getätigter Buchung im weiteren Verlauf nach oben oder unten verändert, so gelten die vorher ausgehandelten Preise nicht mehr.
  • Alle Punkte dieses Vertrages gelten ausdrücklich auch für die Buchung einer Gruppe.

H Bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten sollten die beteiligten Parteien eine außergerichtliche Lösung suchen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Falls es jedoch unvermeidlich ist die Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, so ist der Gerichtsstand in Portimão:
Palácio da Justiça - Av.ª Miguel Bombarda - 8500-960 Portimão.