Anmeldebedingungen
Wanderreisen Algarve
und Seniorenwandern
Haftungserklärung
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es sich bei einigen Wanderungen auf teilweise anspruchsvollen Wegen handelt. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt und selbst die Verantwortung für sein Handeln und seine Entscheidungen während der Veranstaltungsdauer übernimmt.
Des Weiteren erklärt der Teilnehmer ausdrücklich und ohne Widerrufsrecht, dass er den Wanderführer von Haftungsansprüchen z.B. bei Tot, Unfall oder Diebstahl von Gegenständen freistellt.
Der Teilnehmer stimmt auch für den Fall zu, dass bei eventuellen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Transportunternehmen und seinen Leistungen, diese direkt mit dem Unternehmer zu klären sind und dass der Wanderführer nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Anmeldebedingungen für Gruppen
Wenn Sie sich als Gruppe mit mehreren Personen anmelden, so stimmen alle Personen den Anmeldebedingungen automatisch zu. Gesetzlich verantwortlich, dass alle teilnehmenden Personen die Anmeldebedingungen gelesen und zugestimmt haben, ist in diesem Fall die Person, welche namentlich im Anmeldeformular angegeben ist oder die Anmeldung per Mail getätigt hat.
Zahlungsbedingungen
Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, bekommen Sie von mir eine Mail mit der Rechnung. Dort sind die Kosten für das Transportunternehmen und mein Honorar (Wanderführung) zusammengefasst, so dass Sie nur eine Überweisung tätigen müssen.
Mit Eingang der Rechnung ist der volle Betrag bis zum angegebenen Datum (i.d.R. 6 Wochen vor Reisebeginn) zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang ist der Platz in der Gruppe für Sie gesichert.
Falls Sie sich mit einer Gruppe als Reisebüro oder Gruppenleiter/in einer Gemeinschaft angemeldet haben, so bekommen Sie eine Rechnung von mir und dem Transportunternehmen ca. 3 Wochen vor Reisebeginn. Diese sind dann bis 2 Wochen vor Reisebeginn in voller Höhe zu begleichen.
Bei uns (Wanderführer und Transportunternehmen) ist eine Stornierung nach Zahlungseingang nicht mehr möglich. Ich hoffe, Sie haben hierfür Verständnis, denn falls danach jemand doch nicht teilnehmen kann, so können die Wanderungen trotzdem stattfinden, auch wenn deswegen die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr gegeben ist.
Zusatzbedingungen
Der Wanderführer hat das Recht, Wanderungen abzusagen bzw. abzubrechen, wenn Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Wandergästen besteht. Ebenso behält er sich das Recht vor bei unzureichender Leistungsfähigkeit der Gruppe, höhere Gewalt z.B. durch Brände, Erdrutsche, Wetterumschwünge oder Unwetter, Änderungen des Ablaufs bis hin zum Abbruch von Wanderungen vorzunehmen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Vergütungen, Entschädigungen oder Rückzahlungen.
Generell hat der Wanderführer Weisungsbefugnis, d.h. seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Bei Abbruch der Wanderung durch den Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, sind die entstehenden Kosten vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Dem Wanderführer steht das alleinige Recht zu einige Tagesgäste zur Wanderung und somit der Gruppe hinzuzufügen und das Tempo der Gruppe und die Anzahl der Pausen zu bestimmen.
Hilfsleistungen in der Form von Buchungen, die der Wanderführer für den Teilnehmer vornimmt, z.B. von Bus, Restaurant, Picknick, Taxi usw. werden im Namen des Teilnehmers getätigt, somit ist der Teilnehmer Vertragspflichtig.
Der Service des Wanderführers besteht aus dem Vorausgehen und Führen einer Wandergruppe. Die Leistungen des Wanderführers beginnen am Startpunkt der Wanderung und enden am Zielpunkt der Wanderung. Der Wanderführer ist nicht verpflichtet an Ausflügen oder Besichtigungen, die nicht im Rahmen der eigentlichen Wanderung gemacht werden, teilzunehmen oder präsent zu sein.